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  Fette Zinsen:
Abzocke mit türkischen Geldanlagen
  Mehr als 200.000 in Deutschland lebende Muslime haben Milliarden Euro in dubiose islamische Firmen gesteckt. Sie haben ihre Ersparnisse islamischen Holdings wie Yimpas, Jetpa oder Kombassan anvertraut - und nun bekommen sie ihr Geld nicht zurück. Mindestens fünf Milliarden Euro, glauben Ermittler, seien in einem internationalen Finanzgeflecht versickert.
  Die Vermittler locken mit bis zu 20 Prozent Rendite. Häufig trafen die Geldeinsammler ihre Kunden in den Räumen der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs oder sprachen sie in Moscheen an. Manchmal fanden die Treffen auch zu Hause beim Kunden statt, vermittelt durch türkische Bekannte oder Freunde. Schließlich schienen sie vertrauenswürdig, waren Glaubensbrüder.
  Die Anleger vertrauen auf die Ehrlichkeit des islamischen Geschäftsmannes, den man entweder persönlich kennt, oder von dessen Aufrichtigkeit ein Bekannter oder Verwandter überzeugt ist. Die Aktionäre selbst verfügen nur selten über schriftliche Rechtstitel, die einen einklagbaren Anspruch auf das angelegte Kapital ermöglichen.
 
Wer ermittelt?
 
  Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Köln die Ermittlungen gegen Kombassan- Funktionäre aufgenommen. Der Vorwurf: Betrug und Untreue. Doch die Behörde fühlt sich eigentlich nicht zuständig. Kombassan hat ihre Deutschland-Niederlassung in Köln geschlossen, die Verantwortlichen sind in der Türkei. Über ein Tochterunternehmen in Luxemburg wurden auch die Anlegergelder dorthin geschafft. Die Staatsanwaltschaft Köln überlegt, ob das Verfahren an die Türkei abgegeben werden kann.
 
Was können Geschädigte tun?
  Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich mit Geschädigten zusammenschließen und eine Sammelklage anstrengen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Prozessfinanzierer zu beauftragen. Diese Unternehmen finanzieren - bei günstiger Prognose - einen Prozess und tragen auch sämtliche Kosten. Wird das Verfahren gewonnen, wird der Gewinn geteilt oder ein vorher vereinbarter Prozentsatz der erstrittenen Gesamtsumme geteilt. Ab dem 1. Juli 2005 sieht das Anlegerschutzverbesserungsgesetz eine Prospektpflicht auch für diesen so genannten "grauen Kapitalmarkt" vor. Dann müssen die Vermittler einen Prospekt vorlegen, in dem die Risiken aufgeführt sind.